 
        In diesem Artikel klären wir, wie du das Abreißseil deines Anhängers mit deinem Zugfahrzeug verbindest, welche Unterschiede es in Deutschland, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gibt – und wie du teure Bußgelder vermeidest.
Das Abreißseil ist ein wichtiges Sicherheitselement bei gebremsten Anhängern (über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht). Es ist am Handbremshebel des Anhängers befestigt und wird beim Ankuppeln in einer Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt.
Sollte sich der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug lösen, spannt sich das Seil, löst automatisch die Handbremse aus – und der Anhänger kommt selbstständig zum Stehen. Damit verhindert das Abreißseil, dass dein Anhänger unkontrolliert weiterrollt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
In Deutschland gilt:
Für alle gebremsten Anhänger ist ein Abreißseil Pflicht. Wie genau das am Zugfahrzeug befestigt werden muss, ist gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben. Das bedeutet: Du darfst das Seil einfach als Schlaufe über die Kupplung legen – das ist rechtlich zulässig.
Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn an deiner Anhängerkupplung eine spezielle Befestigungsöse vorhanden ist. Dann muss das Abreißseil dort eingehängt werden – nicht einfach lose über die Kupplung gelegt.
Hier müssen alle Anhänger – egal ob gebremst oder ungebremst – mit einem Abreißseil oder einer Sicherheitskette am Zugfahrzeug befestigt sein. Wichtig: Es reicht nicht aus, das Seil nur als Schlaufe über die Kupplung zu legen! Das Seil muss an einer festen Öse, Schelle oder einem Schäkel eingehakt werden. Damit soll verhindert werden, dass das Seil bei Erschütterungen abrutscht und im Ernstfall die Bremse nicht auslöst.
In der Schweiz gelten ähnliche Vorschriften wie in den Niederlanden. Das Abreißseil muss fest mit dem Fahrzeug verbunden sein – eine lose Schlaufe ist nicht zulässig. Nachrüstlösungen, wie die sogenannte Hollandöse, werden hier nicht immer anerkannt, vor allem bei abnehmbaren Anhängerkupplungen.
Besonders wichtig:
Seit 2023 gilt in der Schweiz die unsachgemäße Befestigung des Abreißseils als mittelschwere Widerhandlung.
Das kann empfindliche Folgen haben, etwa eine Geldstrafe und vier Monate Fahrverbot – auch für deutsche Fahrerinnen und Fahrer! 
Auch in Österreich ist eine Sicherheitsverbindung (Seil oder Kette) vorgeschrieben. Zwar gibt es keine exakte Vorschrift zur Befestigung, aber sie muss sicher ausgeführt sein. Mit einer Hollandöse bist du daher auch hier auf der sicheren Seite bei Kontrollen.
Wenn dein Fahrzeug keine feste Befestigungsöse hat, kannst du sie ganz einfach nachrüsten: mit einer sogenannten Hollandöse.
Diese wird am Träger der Anhängerkupplung befestigt und bietet einen sicheren Einhängepunkt für das Abreißseil.
So funktioniert’s:
Hollandöse am Kupplungsträger befestigen
Abreißseil durch die Öse führen
Seil in gewohnter Schlaufe über die Kupplung legen
Einhaken – fertig!
Damit ist das Seil gegen Abrutschen gesichert und du kannst auch im Ausland gesetzeskonform unterwegs sein.
Tipp: Wenn deine Kupplung eine kleine Öse hat, nutze einen Karabiner mit hoher Bruchlast (nach DIN 5299), um sie zu erweitern. So stellst du sicher, dass die Verbindung im Ernstfall hält.
Viele Gespanne werden gerade in den Niederlanden oder der Schweiz regelmäßig kontrolliert.
Wer sein Abreißseil nur lose über die Kupplung legt, riskiert:
hohe Bußgelder (über 100 € in Österreich, bis zu 600 € in der Schweiz)
im schlimmsten Fall ein Fahrverbot
und natürlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko
Mit einer Hollandöse oder einer geprüften Befestigungsöse bist du auf der sicheren Seite – egal, in welchem Land du unterwegs bist.
Das Abreißseil ist mehr als nur ein Stück Draht mit Haken – es kann im Ernstfall Leben retten.
Wer regelmäßig mit dem Anhänger ins Ausland fährt, sollte sich mit den jeweiligen Vorschriften vertraut machen und seine Kupplung mit einer Hollandöse nachrüsten.
So bist du:
sicher unterwegs,
gesetzeskonform in allen Nachbarländern,
und vermeidest teure Strafen.
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